Sanierungsfahrplan und EWärmeG Baden-Württemberg

Seit Juli 2015 müssen Eigentümer*innen von Bestandsgebäuden bei Austausch einer zentralen Heizungsanlage gegenüber den Behörden den Nachweis erbringen, dass mind. 15% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.


Diese Pflicht gilt auch für Nichtwohngebäude! Zur Erfüllung gibt es je nach Gebäude mehrere Möglichkeiten und Kombinationen. Ich berate Sie umfassenden zu den verschiedenen Erfüllungsoptionen.


Ein Sanierungsfahrplan ist somit eine stark verkürzte Version der BAFA-Energieberatung, welche als schriftlicher Bericht (ca. 6 Seiten) zusammengefasst wird.

Inhalte dieses berichts sind:

  • allgemeine Hinweise,
  • energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes
  • Sanierungshinweise.

Diese Inhalte werden in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht, detailliert erläutert und es werden Hinweise zur Wirtschaftlichkeit als auch zu Fördergeldern gegeben. 

Beispiel:  Sanierungsfahrplan BW

Durch einen von mir erstellten Sanierungsfahrplan können für ein Wohngebäude dauerhaft 5% erfüllt werden, bei einem Nichtwohngebäude sogar die vollen 15%!

Förderung

Ein BAFA-geförderter Vor-Ort-Energieberatungsbericht, welcher auf Basis eines Sanierungsablaufplanes erstellt wurde erfüllt die Anforderungen ebenfalls! Hier kann die lukrative BAFA-Förderung in Anspruch genommen werden. Die Kosten sind hier i.d.R. geringer wie bei der reinen Erstellung eines Sanierungsfahrplanes. Informieren Sie sich hier für Ihren individuellen Fall.

Energieberatung Keppeler Matomo Pixel