Energieberatung - Nichtwohngebäude von Kommunen
Ziel des Förderprogramms des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist es, der Zielgruppe eine geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen.
Gegenstand der Beratung sind Nichtwohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Die Energieberatung kann folgende Maßnahmen empfehlen:
- Sanierungsfahrplan
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 70
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 100
- Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus Denkmal
- Alternativ wird eine Neubauberatung gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70)
Das zentrale Element der Energieberatung ist der schriftliche Beratungsbericht, welcher nach den BAFA-Qualitätsrichtlinien angefertigt und vom BAFA selber geprüft wird. Diesen erstelle ich für Sie sowohl anbieter- als auch produktneutral. Ich erarbeite hierzu sinnvolle und durchdachte Sanierungsvorschläge bzw. ein Gesamtkonzept zu einem möglichst lukrativen KfW-Effizienzhausniveau. Diesen Bericht erläutere ich Ihnen umfassend und persönlich, sodass Sie bestens informiert sind und ein gutes Gefühl dabei haben.
Ein wichtiger Punkt im Zusammenhang mit einer solchen Energieberatung sind die Einbeziehung der möglichen Fördermittel der KfW zu den individuellen Maßnahmen. Ich kann hier Berechnungen gleich so optimieren, dass diese die Anforderungen an eine Förderung erfüllen. Sehr vorteilhaft sind diese Grundlagen bei der ggf. späteren Förderbeantragung.
Diese Energieberatung wird durch das BAFA gefördert. Sie brauchen sich dennoch um nichts zu kümmern, da ich den Förderantrag für Sie stelle!
Die Zuwendung beträgt seit August 2024 bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch ein von der Nutzfläche des betreffenden Gebäudes abhängiger Höchstbetrag gemäß folgender Übersicht:
Nettogrundfläche | Max. Zuschussbetrag |
bis 200 m² | 850 € |
200 – 500 m² | 2.500 € |
über 500 m² | 4.000 € |