Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Energieausweis, oder auch Energiepass genannt, ermöglicht die Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Ziel ist es die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden zu ermöglichen. Außerdem gibt er kurze Modernisierungsempfehlungen.

Der Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau und umfassender Modernisierung eines Gebäudes. Das Gebäude wird hierbei immer nur als Ganzes bewertet. D.h. der Ausweis, bzw. Energiepass, wird grundsätzlich immer für das Gesamtgebäude ausgestellt. Das Dokument erhält eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Welchen Ausweis benötigt mein Bestandsgebäude?

Was ist der Energiebedarfsausweis?

  • Beurteilung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
  • ingenieurmäßige, normierte Berechnung zum Energiebedarf aufbauend auf dieser Beurteilung
  • kein Einfluss durch Nutzerverhalten, gute Aussagekraft
  • dena empfiehlt diese Ausweisart
  • bei allen Gebäuden möglich, zwingend bei Neubau und umfassender Sanierung

Was ist der Energieverbrauchsausweis?

  • Basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Abrechnungsperioden
  • Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauchs pro m²
  • Nutzerverhalten hat großen Einfluss
  • nicht für alle Gebäude möglich

Weitere Informationen

Energieberatung Keppeler Matomo Pixel